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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Für alle Lieferungen von Kessler & Söhne, Württ. Eisenwerk GmbH & Co. KG an den Verbraucher gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.

2. Vertragspartner

Der Kaufvertrag kommt zustande, mit der Kessler & Söhne, Württ. Eisenwerk GmbH & Co. KG, Geschäftsführer Michael Ostermeier, Handelsregister Stuttgart, HRB 3622.

3.Vertragsschluss

3.1.

Die Darstellung der Produkte im Onlineshop stellt kein rechtlich verbindliches Angebot, sondern eine Aufforderung zur Bestellung dar.

3.2.

Durch Anklicken des Buttons „Kaufen/kostenpflichtig bestellen“ geben Sie eine verbindliche Bestellung der auf der Bestellseite aufgelisteten Produkte ab. Der Kaufvertrag kommt zustande,wenn wir Ihre Bestellung durch eine Auftragsbestätigung per E-Mail unmittelbar nach dem Erhalt Ihrer Bestellung annehmen.

4. Preise und Versandkosten

4.1.

Die auf den Produktseiten genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und sonstige Preisbestandteile.

4.2.

Zusätzlich zu den angegeben Produktpreisen berechnen wir für die Belieferung innerhalb Deutschlands Versandkosten. Diese werden Ihnen auf den Produktseiten im Warenkorbsystem und auf der Bestellseite nochmals deutlich mitgeteilt.

5. Lieferung

5.1.

Die Lieferung erfolgt nur innerhalb Deutschlands mit DPD oder Spedition.

5.2.

Die Lieferzeiten finden Sie auf der jeweiligen Produktseite.

6. Zahlung

6.1.

Die Zahlung erfolgt wahlweise per Paypal oder Vorabüberweisung. Bei Auswahl der Zahlungsart

Vorabüberweisung nennen wir unsere Bankverbindung in der Auftragsbestätigung. Nach Zahlungseingang beginnen wir mit der Produktion der von Ihnen bestellten Produkte.

7. Gewährleistung und Haftung Mängel

7.1

Ist die gelieferte Ware mit einem Mangel behaftet, stehen dem Kunden die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Der Kunde kann von uns zunächst Beseitigung des Mangels oder Lieferung von mangelfreier Ware verlangen. Ist der Kunde Unternehmer, können wir zwischen der Mängelbeseitigung oder Lieferung einer mangelfreien Sache wählen. Wir können die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.

7.2

Der Kunde hat die Ware und die Unversehrtheit des Verpackungsmaterials und der Ware unverzüglich nach Übersendung sorgfältig zu untersuchen. Die gelieferte Ware gilt als vom Kunden genehmigt, wenn ein Mangel uns nicht sofort bei Lieferung angezeigt wird. Die Mangelanzeige hat gegenüber dem Lieferanten zu erfolgen und ist von diesem zu bestätigen. Spätere Mangelanzeigen werden nicht akzeptiert, es sei denn, dass der Kunde nachweist, dass der Mangel schon bei Lieferung vorhanden war.

7.3

Falls wir nach Zeichnungen, Spezifikationen, Mustern usw. des Bestellers oder mit von ihm bereitgestellten Material zu produzieren und/oder zu liefern haben, übernimmt der Besteller alleine das Risiko der Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck.

7.4

Die Verjährungsfrist für Mängelsprüche bei der Lieferung neuer Sachen beträgt zwei Jahre, bei der Lieferung gebrauchter Sachen ein Jahr. Die Frist beginnt mit Gefahrenübergang. Für Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels gilt § 8.

8. Transportschäden

8.1

Werden Waren mit offensichtlichen Transportschäden angeliefert, so reklamieren Sie solche Fehler bitte möglichst sofort beim Zusteller und nehmen Sie bitte unverzüglich Kontakt zu uns auf. Die Versäumung einer Reklamation oder Kontaktaufnahme hat für Ihre gesetzlichen Ansprüche und deren Durchsetzung, insbesondere Ihre Gewährleistungsrechte, keinerlei Konsequenzen. Sie helfen uns aber, unsere eigenen Ansprüche gegenüber dem Frachtführer bzw. der Transportversicherung geltend machen zu können.

9. Erfüllungsort

9.1

Erfüllungsort für beide Teile ist Stuttgart. Maßgebend ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere das BGB und das HGB.

10. Gerichtsstand

10.1

Ausschließlicher Gerichtsstand bei Verträgen mit Unternehmern ist das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht in Stuttgart. Wir haben das Recht auch am für den Unternehmer zuständigen Gericht zu klagen oder an jedem anderen Gericht, das nach nationalem oder internationalem Recht zuständig sein kann.

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